Gastronomiefachfrau/-fachmann
Gastronomiefachleute sind die Allrounder im Bereich des Gastgewerbes. Meist sind sie im Bereich der Küche, als auch im Service tätig.
In der Küche sind sie für die Zubereitung verschiedenster Speisen zuständig, im Service arbeiten sie vor allem in Gasträumen/-gärten gastronomischer Betriebe. Sie beraten bei der Auswahl von Speisen und Getränken, nehmen die Bestellungen auf, servieren und kassieren die angefallene Rechnung. Sie bereiten die Tische vor und empfangen die Gäste.
Die gemeinsame Zusammenarbeit im Team, sowie mit Köchinnen/Köchen, Küchenhilfskräften, Buffetpersonal und der direkte Kontakt zu den Gästen zeichnet den Beruf der Gastronomiefachleute aus.
Persönliche Voraussetzungen:
- Angenehmes Auftreten und Taktgefühl
- Gute sprachliche Ausdrucksfähigkeiten
- Teamfähigkeit
- Freundlichkeit und Aufmerksamkeit
- Fremdsprachenkenntnisse
- Organisationstalent
- Körperliche und geistige Wendigkeit
- Belastbarkeit
Berufsausbildung:
4-jährige Lehrzeit in einem Beherbergungsbetrieb und pro Lehrjahr 10-wöchiger Berufsschulbesuch. Lehrabschlussprüfung am Ende der Lehrzeit.
Lehrlingsentschädigung: (1. Mai 2024)
1. Lehrjahr | EUR | 1.000,00 |
2. Lehrjahr | EUR | 1.120,00 |
3. Lehrjahr | EUR | 1.320,00 |
4. Lehrjahr | EUR | 1.420,00 |
Aufstiegsmöglichkeiten durch Weiterbildung und Spezialisierung:
- Commis de rang (Jungkellner)
- Chef de rang (Stationskellner)
- Barfrau/-mann
- Sommelière/Sommelier (Weinkellner)
- Oberkellnerin/Oberkellner
- Restaurantleiterin/Restaurantleiter
- Geschäftsführer
- Hoteldirektorin/Hoteldirektor
- Hotelier
Rahmenlehrplan Gastronomiefachfrau/-fachmann ab 2018/2019
Berufs- und Brancheninformation Gastronomiefachfrau/-fachmann
Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnung