Wissenswertes zur Individuellen Berufsausbildung
Berufsausbildungsgesetz
§ 8b (1) Zur Verbesserung der Eingliederung von benachteiligten Personen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben kann am Beginn oder im Laufe des Lehrverhältnisses im Lehrvertrag eine gegenüber der für den Lehrberuf festgesetzten Dauer der Lehrzeit (§ 7 Abs. 1 lit. b) längere Lehrzeit vereinbart werden. Die sich auf Grund der Lehrberufsliste ergebende Lehrzeit kann um höchstens ein Jahr, in Ausnahmefällen um bis zu zwei Jahre, verlängert werden, sofern dies für die Erreichung der Lehrabschlussprüfung notwendig ist.
§8b (2) Zur Verbesserung der Eingliederung von benachteiligten Personen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben kann in einem Ausbildungsvertrag die Festlegung einer Teilqualifikation durch Einschränkung auf bestimmte Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes, vereinbart werden. In der Vereinbarung sind jedenfalls die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse und die Dauer der Ausbildung festzulegen. Die Dauer dieser Ausbildung kann zwischen einem und drei Jahren betragen. Ein Ausbildungsvertrag über eine Teilqualifizierung hat Fertigkeiten und Kenntnisse zu umfassen, die im Wirtschaftsleben verwertbar sind.
Erläuterungen zum Berufsschulbesuch
Berufsschüler mit einem Lehrvertrag in dem die verlängerbare Lehre gemäß
BAG§ 8b (1) festgelegt wurde, unterliegen uneingeschränkt der Berufsschulpflicht. Sie besuchen die Regelklassen, bei Bedarf steht ihnen noch ein weiteres Jahr für den Berufsschulbesuch zur Verfügung.
Für Berufsschüler mit einem Ausbildungsvertrag in dem die Teilqualifikation gemäß
§ 8b (2) festgelegt wurde, wird ein Lehrplan auf die individuellen Fähigkeiten angepasst. Für diese Schüler besteht grundsätzlich die Möglichkeit aus einzelnen Gegenständen befreit zu werden.
Wenn die schulorganisatorischen Machbarkeiten es gestatten, werden an der
LBS Obertrum 2 Formen des Unterrichts angeboten:
Inklusionsklasse im Lehrgangsunterricht
Individualklasse im Jahresunterricht
Neue Maßnahme zur Förderung leistungsschwacher Schüler*innen
Die individuelle Berufsausbildung (IBA) bietet leistungsschwachen Jugendlichen verschiedene Unterstützungsangebote. Für Schüler*innen, die z. B. mehr Zeit und Unterstützung für die Ausbildung benötigen, gibt es mit der verlängerten Lehre (VL), die Möglichkeit, einen regulären Lehrabschluss zu erlangen.
Aufgrund der Verlängerung der Lehrzeit auf 4 Jahre haben die Schüler*innen mehr Zeit für ihre Ausbildung. Ab dem Schuljahr 2023/2024 starten wir in der LBS Obertrum in den Lehrberufen Köchin/Koch und Restaurantfachfrau/-mann mit einer 4-jährigen VL-Klasse. Die Zahl der Unterrichtsstunden pro Woche ist in dieser Klasse reduziert, wodurch mehr Zeit für die Festigung und individuelle Unterstützung zur Verfügung steht. Lernschwache Schüler*innen haben somit weniger Druck und bessere Chancen, einen regulären Lehrabschluss zu erreichen. Für Lehrbetriebe, die Jugendlichen eine IBA-Ausbildung ermöglichen, gibt es zudem finanzielle Fördermöglichkeiten.
Wesentlich ist, dass rechtzeitig – möglichst schon vor Abschluss des Lehrvertrages – z. B. durch Gespräche oder Einsicht in die Zeugnisse in Betracht gezogen wird, ob eine IBA-Ausbildung der bessere Weg für eine erfolgreiche Ausbildung ist. Wie erkenne ich das?
Der*die Jugendliche
- hat die Sonderschule besucht,
- hatte (eventuell auch nur zeitweise) einen sonderpädagogischen Förderbedarf,
- hat keinen Abschluss einer Mittelschule,
- oder hat eine Beeinträchtigung gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Die Berufsausbildungsassistenz (BAS) bietet ein kostenloses und freiwilliges Unterstützungsangebot, mit dem wir seitens der Berufsschule sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Nutzen Sie die Möglichkeit eines unverbindlichen Erstgesprächs! Kontaktdaten finden Sie auf untenstehendem Link.
Berufsausbildungsassistenz (BAS)
NEBA Netzwerk Berufliche Assistenz Berufsausbildungsassistenz
Für weitere Informationen oder Rückfragen steht Ihnen auch das Team der LBS Obertrum selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Dipl.-Päd. Andrea Galster
Landeskoordinatorin für
Individuelle Berufsausbildung (IBA)
Aufgaben:
- Zentrale Schnittstelle zwischen Fördereinrichtungen und Landesberufsschulen
- Unterstützung der IBA-Beauftragten an den Landesberufsschulen
- Hilfestellung bei der Erstellung von individuellen Lehrplänen für SchülerInnen
gemäß BAG §8b (2) - Zentrale Schnittstelle bezüglich der Individuellen Berufsausbildung zwischen Schulbehörde und Landesberufsschulen
- Vorbereitung der Bescheide
- Organisation und Leitung der ARGE-IBA-Tagungen
Dipl.-Päd. Matthias Huber
IBA-Beauftragter der LBS Obertrum
Aufgaben
- Kontakt, Schriftverkehr mit Fördereinrichtungen
- Bewertung der Eingangsvoraussetzungen von SchülerInnen
gemäß BAG § 8b (1) und (2) - Klasseneinteilung für IBA-SchülerInnen
- Individuelle Beratung und Unterstützung der FachlehrerInnen in Inklusions- und Individualklassen
- Individuelle Beratung der IBA-SchülerInnen während des Berufsschulbesuches
- Bedarfserhebung und Organisation für Förderunterricht an der Schule
- Information für SchülerInnen bezüglich in- und externer Zusatzangebote
(z.B. Lehre mit Matura)
Datenblätter für Schülerinnen/Schüler gemäß BAG § 8b (1), § 8b (2)
Datenblatt verlängerbare Lehre BAG § 8 b (1)
Datenblatt Teilqualifikation BAG § 8 b Abs. 2
Datenblatt verlängerbare Lehre BAG § 8 c Abs. 1, § 30, § 31
Datenblatt Teilqualifikation BAG § 8 c i. V. m., § 8 b Abs. 2, § 30, § 30 b