Köchin/Koch
Voraussetzungen
- Ausgeprägter Geschmackssinn
- Kreativität und Phantasie
- Ordnung und Hygieneverständnis
- Organisationsvermögen
- ökonomische Küchenführung
- rationelles Arbeiten
- Belastbarkeit
Arbeitsgebiete
Der Kochberuf bietet jungen Menschen eine interessante Tätigkeit.
Neben der Zubereitung der Speisen fällt auch der Wareneinkauf in den Verantwortungsbereich.
Phantasievolle und geschmackvolle Kreationen entscheiden über den Betriebserfolg.
Das Können und die Kreativität eines Kochs oder Köchin bestimmen weitgehend den Ruf eines Betriebes.
Aufstiegsmöglichkeiten
Unselbstständige Berufsausübung durch Weiterbildung und Spezialisierung:
- Jungkoch
- Chef de partie
- Sous-chef (Küchenchef-Stv.) Chef de cuisine (Küchenchef)
- Food & Beverage Manager
- Betriebsleiter
Lehrlingsentschädigung: (1. Mai 2024)
1. Lehrjahr | EUR | 1.000,00 |
2. Lehrjahr | EUR | 1.120,00 |
3. Lehrjahr | EUR | 1.320,00 |
Selbstständige Berufsausübung:
- Abschluss der 3-jährigen Lehrzeit in einem Gastronomie- oder Beherbergungsbetrieb mit angeschlossenem Restaurant und pro Lehrjahr ein 10-wöchiger Berufsschulbesuch
- Lehrabschlussprüfung am Ende der Lehrzeit
- 2-jährige Berufspraxis im Gastgewerbe
Rahmenlehrplan Köchin/Koch ab 2018/2019
Berufs- und Brancheninformation
Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnung